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Umsetzung Radverkehrskonzept Kaiser-Ludwig-Ring / Bahnunterführung

Positionspapier

Umsetzung des Radverkehrskonzeptes (Nr. 81, 129, 130) als Testphase - Protected Bike Lane am Kaiser-Ludwig-Ring zwischen Nabburger Torplatz und Ziegeltorplatz sowie Fahrradstraße in der Mariahilfbergweg - Unterführung

Zur Beschlussvorlage Radverkehrskonzept, Stadt Amberg, Beratungsfolge Verkehrsausschuss 17.3., Bauauschuss 24.3., Stadtrat 19.4.
Realisierung der Maßnahmen 81, 129, 130 des Radverkehrskonzeptes der Stadt Amberg (erstellt von PGV, Oktober 2017, beschlossen Stadtrat Amberg am 26.10.20)

Zur Auswirkung auf den Verkehr auf dem Altstadt-Ring ist in der Beschlussvorlage treffend formuliert:

... Die Neuordnung der Fahrspuren ist folglich nicht reiner Zweckdiener für die Einrichtung neuer und zeitgemäßer Radinfrastruktur, sondern ist auch als Pushfaktor der Verkehrslenkung zu verstehen. Der Verkehrsfluss wird aktiv von der Stadt Amberg über die Bereitstellung der Infrastruktur gelenkt. Es wird daher erwartet, dass ein Teil des Verkehrs von der Ostseite des Rings auf die Westseite wechselt und daher eine gleichmäßige Belastung des Altstadtrings bzw. eine Entlastung des östlichen Rings nach sich zieht. Aufgrund dieser Annahme ist auch keine nennenswerte, dauerhafte Beeinflussung der Leistungsfähigkeit zu erwarten...

Positionierung der DLA zu den einzelnen Überlegungen, die auch in den Stellungnahmen zur Sitzung des Verkehrsausschusses von den Fachbehörden u. a. genannt wurden:

  1. Zusammenhang der Verkehrsführung:

    Die geplante Radspur ist im Zusammenhang zu sehen mit den Anbindungen im Süden / Kreisverkehr Nabburger Torplatz, im Norden / nördlich Bahnlinie und im Westen / Pfalzgrafenring.
    Es sollten also hier ausschließlich Überlegungen diskutiert werden, die sich auf diese Streckenführung der geplanten Radspur Kaiser-Ludwig-Ring und Bahnunterführung Mariahilfbergweg beziehen.
    Diskussionen über eventuellen Verkehrsstau zu Stoßzeiten nördlich der Bahnlinie / Marienstrasse und anderer benachbarter Bereiche sind dort separat zu diskutieren. Dazu bestehen weitere Planungen im Radverkehrskonzept.
     
  2. Auffahrt in die Radspur

    Die Auffahrt von Süden / Nabburger-Torplatz wird nur realisierbar sein, wenn die Ausfahrt für den motorisierten Individualverkehr ( MIV ) aus dem Kreisverkehr nach Norden /Richtung Bahnhof im Gegensatz zu jetzt einspurig erfolgt. Umbaumaßnahmen am Kreisel sind ohnehin geplant (Radverkehrskonzept Maßnahme 131: Komplettumbau).
     
  3. Einrichtungs-Radweg

    Die Radspur kann in ihrer vollen Länge nur in einer Ost-West- Richtung ausgeführt sein. Eine Zwei-Richtungs-Radspur ist auf jeden Fall zu vermeiden. Dies fordert auch VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 3 Ziffer 33 „soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden“.
     
  4. Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge:

    Die Breite der verbleibenden Fahrspur auf dem Kaiser-Ludwig-Ring für den motorisierten Verkehr erlaubt auch weiterhin eine Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen. Zur Begründung:
    Von jetzt zwei Fahrspuren (3,25 m plus 3,9 m), die je breit genug für parallelen LKW-Verkehr sind, wird nun eine Teil-Fahrspur in einer Breite von 2,5 m plus Randstreifen 0,5 m (geplant) für den Radverkehr umgewidmet, was auch der in ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen von 2010) als Mindestbreite für einen Einrichtungs-Radweg definiert wird.
    Damit bleibt bei Verkehr, der in Form einer Kolonne auf der verbleibenden Fahrspur geführt wird, genügend Platz für die Vorbeifahrt des Einsatzfahrzeuges. Die Mittellinie der Straße ist nicht befestigt, könnte also von einem Einsatzfahrzeug überfahren werden, und die Abtrennung zur Radspur ist so gestaltbar, dass diese ebenfalls im Ausnahmefall stellenweise überfahren werden könnte.
     
  5. Querungsbedarf für den Radverkehr von der Innenstadt über den Kaiser-Ludwig-Ring zur Bahnunterführung Mariahilfbergweg:

    Bei der derzeitigen Verkehrsführung ist dem Radfahrer eine StVO- Konforme Überquerung nur möglich am Kreisverkehr Nabburger Tor Platz. Wenn der Radfahrende aus der Bahnhofstrasse kommend den Fußgängerübergang / Ampel bei der Post nutzt, darf der Radfahrende sich nur als Fußgänger zur Unterführung bewegen.  An dieser Situation ändert die geplante Verkehrsführung leider nichts.

    Die geplante Radspur Kaiser-Ludwig-Ring könnte Radfahrende zu dem StVO widrigen Verhalten veranlassen, die Radspur vom Fußgängerübergang bei der Post Richtung Unterführung radfahrend zu nutzen. Hier sollte mit einem Piktogramm oder anderer geeigneter Maßnahme entgegengewirkt werden.

    Eine Lösung für diesen Querungsbedarf könnte anlässlich des Umbaus Maßnahme 131 / Nabburger Torplatz angegangen werden, eventuell in Form der Schaffung einer Querungsmöglichkeit nahe der Unterführung.
     
  6. Zeitpunkt des Umbaues

    Aufgrund der Pandemiesituation ist derzeit auf dem Kaiser-Ludwig-Ring etwas weniger Verkehr als sonst. Diese Situation könnte genutzt werden für den geplanten Umbau, um jetzt den Verkehrsteilnehmern die neue Verkehrsführung bekannt zu machen und sie daran zu gewöhnen. Die Realisierung der Testphase ohne Grund hinauszuzögern ist kontraproduktiv.

 

Die DLA befürwortet uneingeschränkt diese Planung gemäß der Beschlussvorlage des Referats für Stadtentwicklung und Bauen.

Die genannten Maßnahmen am Kaiser-Ludwig-Ring und Mariahilfbergweg-Unterführung sind wesentliche Elemente für eine zusammenhängende Radverkehrsführung. Wir wollen in Amberg weg von den Einzel-Strecken ohne Zusammenhang, hin zu zusammenhängenden sicheren Radverkehrsverbindungen. Erst wenn sich Radfahrende sicher fühlen auf ihrem Weg, motivieren wir einen Teil der Verkehrsteilnehmer, das Fahrrad in Amberg zu nutzen anstatt des Privat-PKWs.

Für Die Liste Amberg
Karl Wellnhofer

Artikel in der Amberger Zeitung vom 12. April 2021

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